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Corona Allgemein

Offener Brief 2 G

Sehr geehrter Herr Professor Lahl,

die IG Clubkultur Baden-Württemberg begrüßt die jüngst in Kraft getretene Möglichkeit zur Option 2G, die den Wegfall der Maskenpflicht und die Aufhebung jeglicher Beschränkungen beim Tanzen in Innenräumen innerhalb der Basisstufe vorsieht. Es gilt jedoch nun für die weiteren Stufen dringend weitere Anpassungen zu erzielen. Wir wenden uns deshalb heute an Sie mit der Bitte zu einer weiteren Überarbeitung der am 14.10.2021 veröffentlichten Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Unsere wichtigsten Erwartungen an Sie und die Verordnung sind:

1. Langfristige Planbarkeit

In einer unserer ersten Gesprächsrunden haben wir das Thema der langfristigen Planung als eine der wichtigsten Forderungen aus der durch unseren Verein vertretenen Szene angebracht.

Die Clubs und Livemusikspielstätten in Baden-Württemberg haben eine Zwangsschließung von weit mehr als einem Jahr hinter sich. Langsam fährt die Szene ihre kulturellen Aktivitäten hoch, DJ-Bookings werden vereinbart, Bands gebucht, Personal gesucht und Partyreihen geplant. Selbiges gilt für Veranstalter*innen, Bookingagenturen und Künstler*innen, die die Clubs und Livemusikspielstätten mit Leben füllen. Sie alle brauchen dringend eine Planungssicherheit, um weiterhin sinnvoll wirtschaftlich agieren zu können.

Im damaligen Gespräch haben Sie uns zugesichert, dass Clubs und Livemusikspielstätten zumindest für Geimpfte und Genesene spätestens ab diesem Herbst ohne Einschränkung öffnen können.

Wir bitten Sie dieses Versprechen ernst zu nehmen, um der Branche eine sichere Zukunft zu bieten. Wir erwarten deshalb 2G ohne Maske bei voller Kapazität unabhängig vom Stufenplan.

2. Einheitlichkeit für eine Reduzierung des Kommunikationsaufwands der Clubbetreibenden

Die Kommunikation der getroffenen Maßnahmen zur Unterbindung der Verbreitung des Coronavirus sind ein Schlüsselelement, um eine möglichst hohe Akzeptanz zu erlangen. Die durch die Verordnung erzielten ständigen Änderungen versetzen Bertreiber*innen und Veranstalter*innen in zweierlei Maß in die Verantwortung etwas eigenmächtig zu entscheiden, was Sie in Absprache mit einem Stab an Wissenschaftler*innen und oder Berater*innen tun. Auf der einen Seite, möchte die Szene ihren Gästen einen möglichst sicheren Aufenthalt in ihren Räumlichkeiten ermöglichen, auf der anderen Seite positioniert sich der*die Betreiber*in mit ihrer Entscheidung in eine, mit großen Emotionen geführten politischen Debatte, um den richtigen Umgang mit dem Infektionsrisiko. Dies wurde auch durch die Impfkampagne bestätigt.

Eine unterschiedliche Handhabung in oft nah beieinander liegenden Locations, sowie die durch die Stufen hervorgerufene Instabilität der Auflagen, sorgt bei den Gästen für Verwirrung und erhöht den Kommunikationsaufwand erheblich.

Das bindet Personal und sorgt für einen Mehraufwand, der schwer zu rechtfertigen ist.

Wir bitten Sie im Sinne der Einheitlichkeit Clubs und Livemusikspielstätten in Baden-Württemberg 2G ohne Maske und mit voller Kapazität, unabhängig vom Stufenplan, einzuführen, um den Betrieben und Gästen eine Konstante zu ermöglichen.

3. Bundesweite Einheitlichkeit

Als Teil eines Bundesverbandes würden wir uns über eine bessere Absprache auf Landesebene in ihren Maßnahmen mit den anderen Bundesländern freuen. Unsere Szene kennt keine Ländergrenzen, unsere Gäste nehmen oft eine weite Anreise auf sich und auch die gebuchten Künstler*innen sind bundesweit unterwegs. Gerade für Städte wie Mannheim oder Ulm, die direkt an Ländergrenzen liegen, ist das ein nicht zu vernachlässigender Anteil. Eine Einheitlichkeit ist außerdem für die Planung von Touren der Künstler*innen durch die Bundesrepublik dringend notwendig.

Da es in vielen Bundesländern, zum Beispiel im direkten Nachbarland Bayern, schon wie von uns gefordert gehandhabt wird, bitten wir Sie im Sinne einer bundesweiten Einheitlichkeit 2G ohne Maske, volle Kapazität unabhängig vom Stufenplan einzuführen.

4. Wir bitten außerdem in der aktuellen Verordnung um eine klare Regelung zur Maskenpflicht ungeimpfter externer Dienstleister*innen (Künstler*innen, Türsteher*innen, etc.) im Zuge der 2G Regelung.

5. Im Sinne einer langfristigen Planbarkeit wächst der Wunsch unserer Szene außerdem nach einem Fahrplan, der eine zeitliche Sicherheit schafft, ab wann alle Einschränkungen komplett fallen können und unter welchen Bedingungen ein solcher Schritt auch verantwortlich umsetzbar sein wird. Wir freuen uns hier über eine baldige Information.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand der IG Clubkultur Baden-Württemberg