um die Clubs und Spielstätten in Baden-Württemberg zu fördern:
KULTURRAUMSCHUTZ
Landesweite/r Ansprechpartner*in für Clubkultur
Einführung eines eigenen Haushaltsposten für Clubs und Spielstätten
Landesweites Programm für Gesundheitsschutz und Sicherheit im Nachtleben
3-Stufen-Programm “Corona”: Stimulierung und Ausbau
Kulturraumschutz
Eine gelungene und integrative Stadtplanung strebt nach sozialen, funktionalen und kulturellen Orten, um die Vielfalt der Kommune zu garantieren. Nur so kann eine ausgeglichene und heterogene Stadtgesellschaft entstehen. Livemusikspielstätten und Musikclubs sind Teil der Kreativwirtschaft. Sie prägen das kulturelle Leben und Angebot unserer Städte maßgeblich. Hier wird der Nachwuchs gefördert, experimentiert und kulturell und gesellschaftlich gebildet. Sie sind Zufluchtsort, Zuhause und Arbeitsplatz – schaffen Freiräume, fördern Ideen und ermöglichen Entfaltung. Sie sind somit maßgeblich an der Standortqualität einer Stadt beteiligt.
In den ländlichen Gegenden sind der Erhalt und die Unterstützung dieser kulturellen und soziokulturellen Orte unmittelbar mit der Belebung und der Prävention gegen eine immer weiter anwachsende Landflucht verbunden. Nur mit dem passenden Angebot steigt die Attraktivität dieser Regionen und es kann zu einer Wiederbelebung und Wiederbesiedlung dieser kommen. Außerdem prägt auch hier das kulturelle Angebot die potenziellen Nutzer*innen und übt gleichzeitig einen Bildungsauftrag aus.
Eine gegenseitige Akzeptanz von Anwohner*innen und kreativen und kulturellen Räumen kann, abgesehen von planerischen Innovationen, nur durch eine höhere gegenseitige Wertschätzung erreicht werden. Durch die rechtliche Unterstützung der planerischen Innovationen kann ein besseres Verständnis und eine gute Basis für ein zukünftiges Miteinander geschaffen werden.
Oft befinden sich Kulturorte wie Musikclubs und Livemusikspielstätten in bisher industriell geprägten Teilen der Kommunen und Städte. Durch den meist fehlenden Wohnraum aufgrund der wachsenden Verdichtung der Ballungsgebiete und Innenstädte werden die Grundstücke in den bisher industriell geprägten Stadtteilen immer öfter auch zur Wohnbebauung genutzt. Durch die entstehende Nähe zu den Bewohner*innen dieser Stadtteile ist es eine Frage der Zeit, bis die ersten Konflikte zwischen Anwohner*innen und Locations entstehen – hauptsächlich der Lärmschutz spielt hier eine große Rolle. Durch den steigenden Bodenwert aufgrund der Wohnraumnutzung der Grundstücke werden die Musikclubs und Livemusikspielstätten außerdem immer stärker aus den ehemaligen Randgebieten verdrängt. Diese doppelte Belastung und die Aussichtslosigkeit im Hinblick auf Genehmigungen alternativer Standorte zwingt viele Betreiber*innen zur Schließung. Rechtlich, und somit in der Praxis, wird kein Unterschied zwischen Diskotheken und Musikclubs gemacht. In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) des Bundes werden Musikclubs und Livemusikspielstätten also als Vergnügungsstätten geführt und damit gleichgesetzt mit Diskotheken, Spielhallen, Striptease-Lokalen, Bordellen und Wettbüros. Laut Gesetz handelt es sich bei Vergnügungsstätten um Gewerbebetriebe, es steht also die kommerzielle Unterhaltung von Besucher*innen im Vordergrund – dem höheren Interesse der Kulturvermittlung wird hier keinerlei Betrachtung geschenkt. Außerdem ordnet die BauNVO den unterschiedlichen Grundstücksarten (z.B. Gewerbegebiet, Industriegebiet oder Wohngebiet) bestimmte zulässige Nutzungsarten und Dichtehöchstwerte zu. Anlagen kulturellen Zwecks haben dabei den Vorteil, auch in Wohngebieten zulässig oder ausnahmsweise zulässig zu sein. Vergnügungsstätten jedoch sind hier nur ausnahmsweise zulässig – Musikclubs und Livemusikspielstätten wird also von vornherein die planerische Genehmigungsgrundlage genommen.
Auch bei der Einordnung der Immissionsrichtwerte spielt der Typ des Grundstückes eine große Rolle. Zum Schutz der Nachbarschaft wird bei bebauten Flächen direkt vor dem geöffneten Fenster des zu schützenden Gebäudes gemessen. Der aktive Schallschutz wird lediglich für den Verursacher zum Erfordernis. Passiver Schallschutz wird bei Genehmigungsverfahren nicht als lärmmindernd bewertet.
Bei der Planung und Erschließung neuer Stadtteile wird deren Eignung für kreative Nutzung, im Besonderen für Musikclubs- und Livemusikspielstätten nur sehr selten frühzeitig geprüft. Gerade jedoch städtische Areale, die aus immobilienwirtschaftlichen und investorengeführten Prozessen ausgenommen sind, können unter anderem aufgrund verhältnismäßig günstiger Mieten (Frei-)Raum für kreative und innovative Projekte bieten, mit Aussicht auf langfristige Existenz.
Um einerseits den Erhalt der Musikclubs- und Livemusikspielstätten zu sichern und damit deren wichtige kulturelle Rolle für die Stadt zu schützen und andererseits Konflikte zu vermeidenden und ein positives Miteinander und die Akzeptanz von Nachbarschaften zu unterstützen, braucht es dringend frühestmögliche planungsrechtliche Schritte innerhalb der Städte und Kommunen, die die Kulturorte aktiv mit in die Stadtplanung mit einbeziehen.
Auch für den ländlichen Raum müssen dringend planerische Sicherheiten gefunden werden, die die Ansiedlung und den Erhalt dieser kulturellen Orte nachhaltig stärken, indem sie in die weitreichende Planung der Kommunen einbezogen werden.
Daraus ergeben sich folgende Forderungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene:
- Planungsrechtliche Einstufung: Musikclubs als Anlage kulturellen Zwecks einstufen
Nach aktueller Praxis wird in der Einstufung nicht zwischen Livemusikspielstätten und Diskotheken unterschieden und laut BauNVO gleich als Vergnügungsstätten eingestuft – und damit wie Bordelle und Spielhallen kategorisiert. Wesentlicher Hinderungsgrund, Livemusikspielstätten nicht als Anlage kulturellen Zwecks einzuordnen, ist die Annahme, dass das privatwirtschaftliche Interesse über dem Gemeinwohlbezug steht, welche Anlagen kulturellen Zwecks aufweisen müssen. Jedoch dient der wirtschaftliche Betrieb (Einnahmen durch Gastronomie, Partys etc.) zur Querfinanzierung des kuratierten Kulturprogramms von Livemusikspielstätten, da dieses in den seltensten Fällen selbst wirtschaftlich ist und Fördermittel nicht zur Verfügung stehen.
- Kulturräume in Planungsprozessen: Kulturentwicklungsplanung und integrierte Standortentwicklung
Bei der Planung und Entwicklung von neuen Stadtteilen und Quartieren wird die Eignung für kreative Nutzungen im Allgemeinen und die Ansiedlung neuer Musikspielstätten im Besonderen äußerst selten geprüft. Ebenso werden bestehende Spielstätten durch eine Nichtbeachtung in den Planungsprozessen oftmals verdrängt und nicht als kulturelle Orte erhalten bzw. weiterentwickelt. Dies bedarf einer frühzeitigen Einbindung aller Stakeholder (Wohnen, Gewerbe, Kultur (inkl. Spielstätten)) durch die Verwaltung.
- Schallimmissionen: Festlegung von Innenraumpegeln*
Livemusikspielstätten sind Verursacher von Schallimmissionen. Oftmals ist es aber nicht die Musik selbst, die Immissionen verursacht, sondern der Verkehrslärm im öffentlichen Raum durch An- und Abfahrten und Gesprächsgeräusche der Gäste, auf die die Einflussmöglichkeiten zur Reduktion begrenzt sind.
- Kulturraumausgleich:
Das Land setzt ein landesweites Programm auf, das Kommunen öffentlich verpflichtet und unterstützt, für einen Kulturraumausgleich zu sorgen. Das bedeutet konkret, Kompensationsflächen für Kulturstätten bereit zu stellen, die auf Grund von Verdrängungen durch Mietwohnungsbau oder Lärmkonflikten schließen müssen.
Siehe auch:
Gemeinsamen Positionspapier der Bundesstiftung Baukultur, des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), dem LiveMusikKommission Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. und des Bundesverbands Soziokultur e.V. unter Mitwirkung von Christian Popp (LÄRMKONTOR GmbH): https://www.livemusikkommission.de/wordpress/wp-content/uploads/2020/08/200828_Positionspapier-WohnenArbeitenKultur.pdf
* Mit der Festlegung von Innenraumpegeln ist gemeint, dass die Schallemission jeweils im Innenraum angrenzender Wohnbebauung gemessen wird, nicht wie bisher vor dem geöffneten Fenster. Außerdem sollte passiver Schallschutz, ausgehend von den baulichen Möglichkeiten des zu Schützenden, auch in Genehmigungsverfahren miteinfließen.
Landesweite/r Ansprechpartner*in für Clubkultur, angesiedelt im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit eigenem Büro
Viele Belange und Interessen sowie die Förderung von Club- und Popkultur unterscheiden sich auf den kommunalen Ebenen im Bundesland und sind zu großen Teilen nicht vergleichbar. Einige Themenschwerpunkte jedoch könnten von den unterschiedlichen Kommunen auf Landesebene gemeinsam behandelt werden, um eine mehrfache, unnötige Arbeit an der gleichen Problemstellung durch Austausch zu vermeiden. Besonders die Häufung der unterschiedlichen Behörden, mit denen sich die Nachtkultur täglich auseinandersetzen muss, macht es oft schwierig, alle Beteiligten gleichermaßen anzusprechen und in eine gemeinsame Diskussion einzubinden. Als Beispiel: Belange wie Kulturraumschutz oder inklusiver Ausbau der Clubkultur betreffen das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Zu Themen der Sicherheit im Nachtleben äußert sich das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – bei Projektförderungen hingegen ist das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zuständig.
Um hier den Überblick zu bewahren und einfache Lösungswege zu finden, braucht es eine institutionelle Stelle, die innerhalb des Ministeriums angesiedelt ist und sowohl die Belange der Szene, als auch die der Landesregierung kennt und diese mit entsprechendem Wissen und passender Expertise einordnen und als zentrale Stelle agieren kann. Zu den Aufgaben dieser Stelle zählen unter anderem:
- Bündelung der verschiedenen Aktivitäten
Die/der Beauftragte hat einen Überblick und die Kontakte zu den bereits bestehenden Initiativen und Netzwerken in Baden-Württemberg. Dazu zählen alle kommunalen und regionalen Interessengemeinschaften, die Ansprechpartner*innen aus den Popbüros des Landes, aus der Veranstaltungswirtschaft und auch der bundesweiten Initiativen, wie der Livekomm. Die Stelle sollte diese Akteur*innen aktiv weiter vernetzen.
- Erstellung eines Jahresbericht Club- und Popkultur
Die Club- und Popkultur wird getragen von einer dynamischen und innovativen Szene, deren Kreativität keine Grenzen gesetzt sind und die viele unterschiedliche und vielseitige Genres bedient. Die zentrale Stelle sollte dieses breite Engagement für die geneigte Öffentlichkeit in Baden-Württemberg übersichtlich und niedrigschwellig darstellen.
- Ansprechpartner*in für die Belange der Club- und Popkultur
Die Stelle fungiert als landesweite*r Ansprechpartner*in für alle unterschiedlichen Belange der vielen Akteur*innen, die an der Durchführung von Nachtkultur beteiligt sind. Sie dient als Anlaufstelle für alle Probleme und Herausforderungen, mit denen sich die Nachtkultur auseinandersetzen muss. Wichtig ist dabei das eigene Interesse an den unterschiedlichsten kulturellen Angeboten, die es in Baden-Württemberg gibt. Der Besuch von verschiedenen Veranstaltungen und Angeboten rund um die Nachtkultur ist unbedingt notwendig, um auf das landesweite wichtige Engagement aller Kulturschaffenden aufmerksam zu machen und das Netzwerk weiter auszubauen.Selbiges gilt für Debatten im Landtag, innerhalb der Parteien sowie in der Öffentlichkeit. Die Stelle soll hier als verwaltungsinterne Fachperson angesprochen werden, aber auch proaktiv das Gespräch mit den unterschiedlichen Akteur*innen suchen.
- Vermittlung von Zwischennutzungen von Gebäuden in Landeshand
Obwohl die Kreativ- und Nachtszene stetig auf der Suche nach passenden und bezahlbaren Räumen und Flächen ist, stehen viele Gebäude in Landeshand in Baden-Württemberg grundlos über lange Zeit leer. Um kurzfristig, aber sicherlich auch langfristig, Kunst- und Kulturschaffenden die Nutzung dieser Orte zu ermöglichen, fungiert die Stelle hier als Vermittlerin, damit das Land hier aktiv seinen Beitrag leisten kann.
- Aktive Öffentlichkeitsarbeit
Eine aktive Medien- und Pressearbeit ist unbedingt erforderlich, um die Interessen der Szene öffentlich zu vertreten. Um die Vorurteile und die Klischees rund um die Themen der Nachtkultur abzubauen und die Akzeptanz der Ausgelassenheit in Verbindung zur Nachtkultur in der Gesellschaft zu stärken, muss die Stelle eine stets solide und positive Öffentlichkeitsarbeit leisten, um das Verständnis für diese bunte und kreative Szene permanent zu stärken.
Einführung eines eigenen Haushaltsposten für Clubs und Spielstätten
Clubs und Spielstätten finden in der Förderlandschaft der öffentlichen Hand kaum Berücksichtigung – u.a. auch, weil sie nicht als Kulturorte anerkannt sind und daher steuerlich nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Musikclubs brauchen jedoch, um als Kulturort weiterhin einen Beitrag zur Vielfalt der Kulturlandschaft in Baden-Württemberg leisten zu können, Zuschüsse in zwei Bereichen: Investitionen und Programmierung.
Investitionszuschüsse sind insbesondere nötig, um
- …die oftmals veraltete Technik zu erneuern. Dies ist nötig, um zum Einen den immer aufwändigeren und anspruchsvolleren Produktionen der Künstler*innen gerecht zu werden und damit weiterhin ein vielfältiges Programm anbieten zu können. Zum Anderen bedeutet eine Erneuerung der Technik (insb. Licht) ein energieeffizientes Arbeiten und trägt damit aktiv zum Umweltschutz bei.
- …Umbaumaßnahmen im Bereich Inklusion und Barrierefreiheit zu finanzieren. Musikclubs entstehen oftmals an Orten, die zunächst brach liegen und kaum Infrastruktur aufweisen. Durch viel handwerkliche Eigenleistung werden sie Stück für Stück von Kulturschaffenden zu Musikspielstätten und damit zu Kulturorten für alle Bereiche der Gesellschaft aufgewertet. Gerade jedoch Umbaumaßnahmen für die Barrierefreiheit für Künstler*innen und Besucher*innen sind sehr kostenintensiv und mit hohen Auflagen verbunden, sodass diese nicht in Eigenleistung gestemmt werden können.
- …die Belüftung zu verbessern. Gerade in Zeiten von Corona, aber auch schon davor, zeigt sich, wie wichtig der regelmäßige Austausch der Luft in Innenräumen für die Aufenthaltsqualität und Sicherheit der Besucher*innen ist. Auch hier bedarf es einer sachgemäßen Planung und Umsetzung, welche für viele Kulturschaffende aus eigener Kraft nicht stemmbar sind.
- …die Schallimmissionen zu verringern. Musikclubs sind Verursacher von Schallimmissionen, welche zu Konfliktlagen mit Anwohnern führen. Um diese akut zu entschärfen, braucht es ein Programm zur Verbesserung des Schallschutzes durch bauliche Maßnahmen sowie für die Erstellung von Fachgutachten im Bereich Schallschutz (analog zum Schallschutzfonds Berlin und Sanierungsfonds Hamburg).
Des Weiteren braucht es eine Reform der Projektzuschüsse für kulturelles Programm. Livemusikspielstätten sind oftmals von den bestehenden Förderprogrammen ausgeschlossen, da sie formale Auflagen (bspw. Gemeinnützigkeit, Laufzeiten) nicht erfüllen. Da in Livemusikspielstätten ein ebenso künstlerisches Programm kuratiert wird wie durch anderen Kulturschaffende, muss hier eine Anpassung erfolgen.
Landesweites Programm für Gesundheitsschutz und Sicherheit im Nachtleben
Nächtliche Ausgelassenheit, Konsum und Lärm begleiten das kulturelle Engagement der Nachtkultur – positiv wie negativ. Übermäßiger Drogenkonsum, sexualisierte Gewalt, bis zu durch Lärm und Uhrzeit erschwerte Arbeitsbedingungen, sind üblich. Deshalb arbeiten viele Kulturschaffende stets an Verbesserungen rund um die Sicherheit der Gäste und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer*innen. Auch weitere gesellschaftliche Querschnittsthemen wie Inklusion, Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind wichtige Herausforderungen für unsere Szene.
Initiative zur kostenfreien Testmöglichkeit für Drogen
Zu den berauschenden Substanzen, die konsumiert werden, zählen neben rechtlich und gesellschaftlich akzeptiertem Alkohol und Koffein auch weitere Substanzen. Diese fallen meist unter das Betäubungsmittelschutzgesetz. Trotz Illegalität und Sicherheitsmaßnahmen konsumiert ein Teil der Besucher*innen diese Substanzen – diesen Umstand wollen wir anerkennen. Da sowohl die Beschaffung, als auch der Konsum dieser Substanzen zu erheblichen Risiken für die Konsumenten führt – vor allem für Unerfahrene – besteht die Forderung nach einer Initiative, die wissenschaftlich fundiert über den Konsum dieser Substanzen aufklärt und zumindest bei größeren Veranstaltungen Substanzen schnell und unkompliziert auf Beimischungen testet, um das gesundheitliche Risiko für die Konsumenten zu verringern.
Besserer Schutz unserer Gäste
Um einen sicheren Heimweg für Frauen* zu garantieren und um eine bedrohliche und gefährliche Heimreise zu vermeiden, fordern wir eine größere Beteiligung am Service eines Frauen*Nachttaxis, wie es bereits in einigen wenigen Kommunen angeboten wird und mit großer Beliebtheit von den weiblichen* Gästen genutzt wird. Das Frauen*Nachttaxi bringt die Fahrgäste zu einem ermäßigten Preis sicher direkt nach Hause. Vor allem auch in ländlichen Gebieten ist dieses Angebot unbedingt wünschenswert.
Zur Verringerung von sexueller Gewalt und weiteren Diskriminierungsformen sowie der direkten Hilfe in den Venues, ist es von großer Wichtigkeit, gezielt Clubbesitzer*innen, Türsteher*innen und Barpersonal zu schulen, wie dies bereits einige lokale Initiativen tun. Diese oft schwierigen Themen benötigen Einfühlungsvermögen und eine gewisse Professionalität. Wir fordern deshalb das Land auf, ein landesweit finanziertes Schulungsprogramm für Türsteher*innen, Bartender*innen und Clubbetreiber*innen im Umgang mit sexueller Gewalt, Diskriminierung und deeskalierendem Verhalten aufzusetzen. Dieses muss aktiv beworben werden.
3-Stufen-Programm “Corona”: Stimulierung und Ausbau
1. Erhalten
Um auch nach der Corona-Pandemie eine vielfältige und bunte Musikszene und Clubkultur in Baden-Württemberg zu haben, ist es wichtig, Betreiber*innen und Veranstalter*innen durch finanzielle Hilfsprogramme abzusichern. Hier gilt es, insbesondere die Lücken zu schließen, die durch Bundesprogramme entstehen.
Hinzu kommt die Absicherung des fragilen Ökosystems, welches aus diversen, meist solo-selbstständigen Techniker*innen, Hands, Künstler*innen usw. besteht. Ohne deren Fachwissen können keine Livemusikspielstätten und Veranstaltungen betrieben werden und dadurch die Clubkultur nicht erhalten werden.
2. Absichern
Sobald das Betriebsverbot aufgehoben wurde und erste Veranstaltungen bspw. im Freien wieder möglich sind, müssen Betreiber*innen und Veranstalter*innen in ihrer Tätigkeit abgesichert werden. Im ersten Schritt der Öffnung werden durch verminderte Kapazitäten und hohe Hygieneanforderungen keine Veranstaltungen durchführbar sein, welche kostendeckend sind. Hier gilt es für das Land, Unterdeckungen abzusichern und Ausfallkosten zu unterstützen, wenn Veranstaltungen durch eine veränderte Lage doch abgesagt werden müssen. Diese Maßnahmen schaffen einen gewissen Grad an Planungssicherheit für eine sehr prekäre Branche.
3. Ausbauen
Sobald eine Normalsituation nach der Pandemie hergestellt werden konnte, brauchen die Musikclubs und Livemusikspielstätten eine breite Förderung im finanziellen und strukturellen Bereich. Diese finden sich in den allgemeinen Forderungen und den Wahlprüfsteinen der Clubkultur Baden-Württemberg.