Mit der voraussichtlich Ende nächster Woche eintretenden Alarmstufe in Baden-Württemberg gilt die Maskenpflicht in Clubs und Livemusikspielstätten – damit endet die Befreiung von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche. Das Land hat außerdem schon ab diesem Wochenende verstärkte Kontrollen angekündigt.
Das Ministerium hat hier aufgrund der steigenden Infektionszahlen und der starken Auslastung auf den Intensivstationen keinen weiteren Spielraum mehr für eine Befreiung gesehen. Wir freuen uns, dass der Amtsleiter Herr Prof. (apl.) Dr. Lahl angekündigt hat, dass sobald die Inzidenzen wieder sinken eine weitere Verhandlungsrunde einzuberufen um dann möglichst zügig zu schauen, wie Clubkultur im Land wieder ermöglicht werden kann. Es ist ein Sonderfall in Baden-Württemberg, dass wir direkt mit dem Amtsleiter des Sozialministeriums im aktiven Austausch sind und wir sind froh über diese Möglichkeit und Wertschätzung.
Da die Regelung für viele Betriebe einer de facto Schließung gleicht, werden wir nun an die Bundes und Landespolitik heran treten und eine Verlängerung der Überbrückungshilfen einfordern. Es muss klar sein, dass viele Betriebe die Alarmstufe ohne finanzielle Hilfen nicht überleben werden.
Wir kritisieren weiterhin das Ungleichgewicht zum Schaden des Nachtlebens das wir in den Maßnahmenkatalogen zur Pandemiebekämpfung wahrnehmen. Die Bedürfnis gerade auch jüngerer Mitbürger:innen nach ausgehen kamen und kommen zu kurz. Strengere Auflagen treffen immer zuerst Clubs und Diskotheken, während die Datenlage zur Verbreitung des Corona-Virus recht dünn ist. Die entstandene Frustration darüber hat sich in den Sommermonaten im Form von Nutzungskonflikten auf den öffentlichen Flächen beinahe jeder Stadt im Bundesgebiet entladen.