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Corona Allgemein

Warnstufe – es kann wieder losgehen!

Die Meldung hier, was jetzt Sache ist im Bezug auf die Clubkultur in der neuen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg, hätten wir gerne mit etwas Vorlauf eingestellt. Doch wie auch bundesweit, wurde hier im Land bis zu Letzt noch viel diskutiert und verhandelt. ABER, es hat sich gelohnt – auch wir wurden auf den letzten Metern noch positiv überrascht.
Wir gehen in die Warnstufe und damit können die Clubs wieder öffnen – inkl. Befreiung der Maskenpflicht auf der Tanzfläche!

Die neue Coronaverordnung wird heute, am 22. Februar 2022 not verkündet und tritt ab morgen in Kraft. Ab Inkrafttreten der neuen VO können Clubbetriebe unter 2G++ (genesen & geimpft & geboostert + tagesaktueller Test – gilt auch für geboosterte Menschen) und der FFP2 Maskenpflicht in Innenräumen wieder öffnen.

Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen wie folgt:

  • Beim Tanzen/auf der Tanzfläche.
  • Beim Konsum von Speisen und Getränken

Wir bleiben natürlich weiterhin mit den zuständigen Ministerien im Austausch – Gesprächstermine sind bereits terminiert – um nach Möglichkeiten weitere Lockerungen zu erwirken.

Für viele Betreiber*innen wird diese Öffnung auch zu kurzfristig kommen – Programm & Personal stampft man bekanntlich nicht über Nacht aus dem Boden. Nach unserem Kenntnisstand können Betriebe weiterhin freiwillig geschlossen bleiben ohne die Hilfen zu gefährden. Wir hoffen diese Regelung wird verlängert und befinden uns aktuell in Gesprächen.

Da bei uns auch immer wieder Fragen nach finanziellen Hilfen ankommen:
Wir empfehlen zu überprüfen, ob die Überbrückungshilfen helfen und wo es geht auch die Kurzarbeit zu nutzen sowie die ganzen NEUSTART Kultur-Programme. Die Hilfsprogramme sind allerdings Bundessache und wir haben hier in BaWü nur sehr begrenzt Einflussmöglichkeiten – nichts destotrotz haben wir unterschiedliche Themen von Betreiber*innen platziert, in der Hoffnung, dass diese umgesetzt oder auf Bundesebene eingebracht werden.